Katzenhaltung in der Eigentumswohnung

Mit Mehrheitsbeschluss können Beschränkungen beschlossen werden, beispielsweise ein Verbot der Haltung bestimmter Tiere (z.B. Giftschlangen, gefährliche Hunde) oder Regelungen hinsichtlich Anzahl und Haltung getroffen werden (z.B. nur 2 Katzen pro Wohnung, kein Freigang). Solche Beschlüsse können auch nachträglich gefasst werden mit der Folge, dass z.B. ein Eigentümer mit mehr als zwei Katzen seinen Bestand verringern muss.

Kater am FensterIm Einzelfall kann jedoch die Durchsetzung eines Tierhaltungsverbots gegen Treu und Glauben verstoßen. So darf beispielsweise ein Blinden- oder Therapietier, auf das der Eigentümer aus gesundheitlichen Gründen angewiesen ist, trotz des Verbots gehalten werden.

Sollen die zwischen den Eigentümern getroffenen Regelungen, z.B. eine Hausordnung, auch für Mieter einer Eigentumswohnung gelten, so muss dies im Mietvertrag vereinbart werden.

Wird die Hausfassade einer Wohnungseigentumsanlage dadurch verunstaltet, das ein Wohnungseigentümer an seinem Balkon ein Katzennetz anbringt, dann muss dieses wieder entfernt werden, wenn dies die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Katzennetz durch einen Eingriff in das Mauerwerk befestigt wurde oder nicht. Entscheidend ist alleine der optische Eindruck.
(BayObLG, Az.: 2Z BR 38/03) Ob das Katzennetz die Außenansicht „verunstaltet“, ist im Einzelfall zu beurteilen. Je strenger die Regelungen (gleichfarbige Markisen, nur bestimmte Balkonpflanzen etc.), desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Katzennetz angebracht werden darf.

Allerdings sind nicht alle Regelungen auch für neue Käufer bindend. Ist beispielsweise ein generelles Tierhaltungsverbot vereinbart, aber nicht im Grundbuch eingetragen, so entfaltet es keine Wirkung gegenüber dem neu eintretenden Eigentümer. Es empfiehlt sich daher für Tierhalter, sämtliche Unterlagen wie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Hausordnung gründlich durchzulesen und ggf. vor dem Kauf von einem Juristen prüfen zu lassen.

Herzlichen Dank an unsere Netzwerkerin Ziege, die uns diesen Artikel zur Verfügung gestellt hat.